Heizen mit Holz:
Erneuerbar und umweltschonend
Das Heizen mit Holz, insbesondere in Kamin-
und Kachelöfen, findet immer mehr Freunde. Moderne Feuerungsanlagen
nutzen das Feuer gefahrlos und komfortabel.
Die Verbrennung von trockenem Holz ist umweltfreundlich,
da dabei keine fossilen Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl eingesetzt
werden. Holz wächst nach, ist ein erneuerbarer Energieträger
und ist bei nachhaltiger Wirtschaftsweise unbegrenzt verfügbar.
Bei der Verbrennung von Holz wird nur soviel CO2 in die Athmospräre
freigesetzt, wie ihr zuvor durch das Pflanzenwachstum entzogen wurde.

Damit beim Betrieb einer Feuerungsanlage keine
Beeinträchtigungen der Umwelt oder der Nachbarn auftreten,
soll mit diesem Merkblatt auf die wichtigsten Rahmenbedingungen
beim Heizen mit Holzfeuerungsanlagen hingewiesen werden.
Welche festen Brennstoffe sind für Ihre Feuerstätte geeignet?
Die Verordnung über kleine und mittlere
Feuereungsanlagen (1. BImSchV) regelt die zugelassenen Brennstoffe
für Kleinfeuerungsanlagen. Danach spielen für den häuslichen
Bedarf insbesondere trockenes Scheitholz, Steinkohle- und Braunkohlebriketts
die wesentliche Rolle. Darüber hinaus dürfen in dafür
geeigneten Feuerstätten jedoch auch Brennstoffe wie z. B. Holzbriketts,
Torfbriketts, Sägemehl und Holzkohle eingesetzt werden.
Nicht verbrannt werden dürfen:
Feuchtes Holz
Behandeltes Holz (lackiertes, gestrichenes, beschicht. oder imprägniertes
Holz)
Abfälle wie Kunststoffe, Verpackungen, Textilien
Zeitungen und sonstiges Altpapier
Das verbrennen von nicht zugelassenen Brennstoffen,
wie z. B. von Abfällen, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000
€ nach sich ziehen. Entsprechende Untersuchungen der Asche
oder des Rußes im Schornstein kosten zwischen 500 € und
1.500 € und können dem Betreiber in Rechnung gestellt
werden.
Zuständig für die Überprüfung
des ordnungsgemäßen Betriebes einer Kleinfeuerungsanlage
sind die örtlichen Ordnungsämter.
Was ist "trockenes Holz"?
Kleinfeuerungsanlagen dürfen den Vorgaben
des Bundesimmissionsschutzes neben den in der Übersicht dargestellten
Brennstoffen nur mit trockenen, naturbelassenen Holz
werden.
Holz gilt dann als trocken, wenn der Feuchtigkeitsgrad
maximal 20% beträgt.
Frisch geschlagenes Holz benötigt bei richtiger
Lagerung 2 - 3 Jahre, Eichenholz sogar 4
- 5 Jahre, um den trockenen Zustand zu erreichen. Brennholz
wird richtig gelagert, wenn es an einem luftigen, sonnigen und überdachten
Ort (ideal Südseite) aufgeschichtet wird und zwischen den einzelnen
Schichten Luft zirkulieren kann.
Der Heizwert von trockenem Holz verdoppelt
sich fast gegenüber dem des feuchten Holzes. Durch einen zu
hohen Wassergehalt ist die Verbrennungstemperatur niedriger. Eine
verstärkte Russ- und Teerbildung, die Gefahr der Schornsteinversottung
und eine starke Zunahme schädlicher Emissionen sind die Folge.
Durchschnittliche Heizwerte von lufttrockenem Holz
| |
Baumart
|
Heizwert
je Festmeter (kWh) |
Heizwert
je Raummeter (kWh) |
Heizwert
je Kilogramm (kWh) |
| |
Ahorn |
2.600 |
1.900 |
4,1 |
| |
Birke |
2.700 |
1.900 |
4,3 |
| |
Buche |
2.800 |
2.100 |
4,0 |
| |
Eiche |
2.900 |
2.100 |
4,2 |
| |
Pappel |
1.700 |
1.200 |
4,1 |
| |
Weide |
2.000 |
1.400 |
4,1 |
| |
Fichte |
2.100 |
1.500 |
4,5 |
Der Schornsteinfeger berät Sie bei Fragen zu:
Auswahl der Feuerungsanlage
Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Kamin-
und Kachelöfen. Bei der Wahl sollte nicht nur Aussehen und
Preis den Kauf entscheiden, sondern auch die passende Heizleistung
und der Brennstoffverbrauch. Informieren Sie sich vor dem Kauf umfassend.
Leiten Sie die technischen Unterlagen an den Schornsteinfeger.
Erst nach der Prüfung und Begutachtung
durch den Schornsteinfeger sollten Sie den Ofen kaufen und anschließen
lassen. Nach der Erstellung beauftragen Sie den Schornsteinfeger
mit der Abnahme der Feuerungsanlage.
Standort der Feuerungsanlage
Der richtige Aufstellort für den neuen
Ofen will bedacht sein. In Treppenräumen von Mehrfamilienhäusern,
notwendigen Fluren und Garagen dürfen zum Beispiel keine Feuerstätten
aufgestellt werden.
Frischluftversorgung
Eine Feuerstätte braucht zur Verbrennung
des Brennstoffes genügend Sauerstoff. Den Sauerstoff bzw. die
Verbrennungsluft entnimmt sie in der Regel dem Aufstellraum. Durch
dichte Fenster und Türen oder durch Lüftungsanlagen und
Dunstabzugshauben kann es passieren, dass nicht genügend Verbrennungsluft
zur Verfügung steht.
Die Abgasableitung
Das Verbindungsstück bzw. Rauchrohr zwischen
Ofen und Schornstein sollte nicht zu lang sein. Es muss die passende
Größe und Stärke haben sowie aus dem richtigen Material
bestehen. Wichtig ist auch der Abstand zu brennbaren Teilen (mindestens
40 cm) .
Ausführung des Standplatzes
Unterhalb des Ofens ist ein eventuell vorhandener
brennbarer Fußboden mit einem ausreichend großem nicht
brennbarem Belag (Blech, Fliesen o.ä) zu schützen. Diesen
Belag sollten Sie großzügig genug gestalten, damit Kaminbesteck
und Brennstoffkorb Ihren Fußboden nicht beschädigen.
Der Schornstein
Zu einem Ofen gehört auch ein passender
Schornstein. Lassen Sie sich von dem Bezirksschornsteinfegermeister
beraten, wie der Schornstein beschaffen sein muss.
Weitere wichtige Hinweise für das Heizen mit Holz
Holz
braucht eine saubere Feuerung
Säubern Sie den Rost oder die Schamotte,
auf der das Holz liegt. Oft verhindern Verschmutzungen durch Asche
das Nachströmen von Frischluft.
Rauch
ist immer ein schlechtes Zeichen
Nur bei einer unvollständigen Verbrennung
des Holzes entsteht umwelt- und gesundheitsschädlicher Rauch.
In diesem Fall immer die Ursachen für die Rauchentwicklung
(mangelnde Luftzufuhr, feuchtes Holz, falscher Brennstoff) beheben.
Holzvorrat
anlegen
Um immer über ausreichend getrocknetes
Brennholz zu verfügen, sollte rechtzeitig ein Holzvorrat angelegt
werden, der sich an dem tatsächlichen Bedarf orientiert.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zu der Errichtung und dem Betrieb
von Feuerungsanlagen:
Ihr Bezirk-Schornsteinfegermeister Gerhard
Dzielak
Telefon: 05295/1610
Email: info@schornsteinfeger.info
Die Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk
Detmold
Telefon: 05 21 / 28 50 17 - 18
www.schornsteinfeger-owl.de
Zuständig für die Überwachung des ordnungsgemäßen
Betriebes einer Feuerungsanlage sowie bei Verstößen:
Das örtlich zuständige Ordnungsamt
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