Heizen mit Holz:

Erneuerbar und umweltschonend

Das Heizen mit Holz, insbesondere in Kamin- und Kachelöfen, findet immer mehr Freunde. Moderne Feuerungsanlagen nutzen das Feuer gefahrlos und komfortabel.

Die Verbrennung von trockenem Holz ist umweltfreundlich, da dabei keine fossilen Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl eingesetzt werden. Holz wächst nach, ist ein erneuerbarer Energieträger und ist bei nachhaltiger Wirtschaftsweise unbegrenzt verfügbar. Bei der Verbrennung von Holz wird nur soviel CO2 in die Athmospräre freigesetzt, wie ihr zuvor durch das Pflanzenwachstum entzogen wurde.

Damit beim Betrieb einer Feuerungsanlage keine Beeinträchtigungen der Umwelt oder der Nachbarn auftreten, soll mit diesem Merkblatt auf die wichtigsten Rahmenbedingungen beim Heizen mit Holzfeuerungsanlagen hingewiesen werden.


Welche festen Brennstoffe sind für Ihre Feuerstätte geeignet?

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuereungsanlagen (1. BImSchV) regelt die zugelassenen Brennstoffe für Kleinfeuerungsanlagen. Danach spielen für den häuslichen Bedarf insbesondere trockenes Scheitholz, Steinkohle- und Braunkohlebriketts die wesentliche Rolle. Darüber hinaus dürfen in dafür geeigneten Feuerstätten jedoch auch Brennstoffe wie z. B. Holzbriketts, Torfbriketts, Sägemehl und Holzkohle eingesetzt werden.


Nicht verbrannt werden dürfen:

Feuchtes Holz

Behandeltes Holz (lackiertes, gestrichenes, beschicht. oder imprägniertes Holz)

Abfälle wie Kunststoffe, Verpackungen, Textilien

Zeitungen und sonstiges Altpapier

Das verbrennen von nicht zugelassenen Brennstoffen, wie z. B. von Abfällen, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € nach sich ziehen. Entsprechende Untersuchungen der Asche oder des Rußes im Schornstein kosten zwischen 500 € und 1.500 € und können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden.

Zuständig für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebes einer Kleinfeuerungsanlage sind die örtlichen Ordnungsämter.


Was ist "trockenes Holz"?

Kleinfeuerungsanlagen dürfen den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzes neben den in der Übersicht dargestellten Brennstoffen nur mit trockenen, naturbelassenen Holz werden.

Holz gilt dann als trocken, wenn der Feuchtigkeitsgrad maximal 20% beträgt.

Frisch geschlagenes Holz benötigt bei richtiger Lagerung 2 - 3 Jahre, Eichenholz sogar 4 - 5 Jahre, um den trockenen Zustand zu erreichen. Brennholz wird richtig gelagert, wenn es an einem luftigen, sonnigen und überdachten Ort (ideal Südseite) aufgeschichtet wird und zwischen den einzelnen Schichten Luft zirkulieren kann.

Der Heizwert von trockenem Holz verdoppelt sich fast gegenüber dem des feuchten Holzes. Durch einen zu hohen Wassergehalt ist die Verbrennungstemperatur niedriger. Eine verstärkte Russ- und Teerbildung, die Gefahr der Schornsteinversottung und eine starke Zunahme schädlicher Emissionen sind die Folge.


Durchschnittliche Heizwerte von lufttrockenem Holz

 

Baumart

Heizwert
je Festmeter (kWh)

Heizwert
je Raummeter (kWh)

Heizwert
je Kilogramm (kWh)

 

Ahorn

2.600

1.900

4,1

 

Birke

2.700

1.900

4,3

 

Buche

2.800

2.100

4,0

 

Eiche

2.900

2.100

4,2

 

Pappel

1.700

1.200

4,1

 

Weide

2.000

1.400

4,1

 

Fichte

2.100

1.500

4,5


Der Schornsteinfeger berät Sie bei Fragen zu:

Auswahl der Feuerungsanlage

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Kamin- und Kachelöfen. Bei der Wahl sollte nicht nur Aussehen und Preis den Kauf entscheiden, sondern auch die passende Heizleistung und der Brennstoffverbrauch. Informieren Sie sich vor dem Kauf umfassend. Leiten Sie die technischen Unterlagen an den Schornsteinfeger.

Erst nach der Prüfung und Begutachtung durch den Schornsteinfeger sollten Sie den Ofen kaufen und anschließen lassen. Nach der Erstellung beauftragen Sie den Schornsteinfeger mit der Abnahme der Feuerungsanlage.

Standort der Feuerungsanlage

Der richtige Aufstellort für den neuen Ofen will bedacht sein. In Treppenräumen von Mehrfamilienhäusern, notwendigen Fluren und Garagen dürfen zum Beispiel keine Feuerstätten aufgestellt werden.

Frischluftversorgung

Eine Feuerstätte braucht zur Verbrennung des Brennstoffes genügend Sauerstoff. Den Sauerstoff bzw. die Verbrennungsluft entnimmt sie in der Regel dem Aufstellraum. Durch dichte Fenster und Türen oder durch Lüftungsanlagen und Dunstabzugshauben kann es passieren, dass nicht genügend Verbrennungsluft zur Verfügung steht.

Die Abgasableitung

Das Verbindungsstück bzw. Rauchrohr zwischen Ofen und Schornstein sollte nicht zu lang sein. Es muss die passende Größe und Stärke haben sowie aus dem richtigen Material bestehen. Wichtig ist auch der Abstand zu brennbaren Teilen (mindestens 40 cm) .

Ausführung des Standplatzes

Unterhalb des Ofens ist ein eventuell vorhandener brennbarer Fußboden mit einem ausreichend großem nicht brennbarem Belag (Blech, Fliesen o.ä) zu schützen. Diesen Belag sollten Sie großzügig genug gestalten, damit Kaminbesteck und Brennstoffkorb Ihren Fußboden nicht beschädigen.

Der Schornstein

Zu einem Ofen gehört auch ein passender Schornstein. Lassen Sie sich von dem Bezirksschornsteinfegermeister beraten, wie der Schornstein beschaffen sein muss.


Weitere wichtige Hinweise für das Heizen mit Holz

Holz braucht eine saubere Feuerung

Säubern Sie den Rost oder die Schamotte, auf der das Holz liegt. Oft verhindern Verschmutzungen durch Asche das Nachströmen von Frischluft.

Rauch ist immer ein schlechtes Zeichen

Nur bei einer unvollständigen Verbrennung des Holzes entsteht umwelt- und gesundheitsschädlicher Rauch. In diesem Fall immer die Ursachen für die Rauchentwicklung (mangelnde Luftzufuhr, feuchtes Holz, falscher Brennstoff) beheben.

Holzvorrat anlegen

Um immer über ausreichend getrocknetes Brennholz zu verfügen, sollte rechtzeitig ein Holzvorrat angelegt werden, der sich an dem tatsächlichen Bedarf orientiert.

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen zu der Errichtung und dem Betrieb von Feuerungsanlagen:

Ihr Bezirk-Schornsteinfegermeister Gerhard Dzielak

Telefon: 05295/1610
Email: info@schornsteinfeger.info

Die Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Detmold

Telefon: 05 21 / 28 50 17 - 18
www.schornsteinfeger-owl.de


Zuständig für die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes einer Feuerungsanlage sowie bei Verstößen:

Das örtlich zuständige Ordnungsamt