Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchHwG) werden ab dem 28.11.2008  die gesetzlichen Grundlagen für Schornsteinfegerarbeiten neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen hiermit kurz vorstellen:

in Deutschland reine Kehrarbeiten anbieten und frei kalkulieren.
Das heißt, Sie könnten ihre Schornsteine durch einen zugelassenen Ausländer reinigen
lassen.            

-    Sie erhalten einen Feuerstättenbescheid, der festlegt, wann welche Reinigungs- und    Überprüfungsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit regelmäßig an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister