Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchHwG) werden ab dem 28.11.2008 die gesetzlichen Grundlagen für Schornsteinfegerarbeiten neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen hiermit kurz vorstellen:
- Als Grundstückseigentümer werden sie zukünftig besonders in die Pflicht genommen, in dem Sie die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- u. Messtätigkeiten auferlegt bekommen.
- Ab sofort dürfen zunächst Schornsteinfeger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten
in Deutschland reine Kehrarbeiten anbieten und frei kalkulieren.
Das heißt, Sie könnten ihre Schornsteine durch einen zugelassenen Ausländer reinigen
lassen.
- Ab dem 1.1.2013 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch unter inländischen Schornsteinfegerbetrieben auszuwählen, also ein Wettbewerb bei Kehr- und Messtätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk.
- Die heutigen Bezirksschornsteinfegermeister heißen dann bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger und sind für die Überwachung der Eigentümerpflichten in ihrem Kehrbezirk verantwortlich und führen darüber Buch.
- Da zu befürchten ist, dass durch diesen Wettbewerb die Feuersicherheit leiden könnte, wird die Feuerstättenschau ( Prüfung der Feuerungsanlagen auf Betriebs- u. Brandsicherheit ) von derzeit alle 5 Jahre auf 2 x in 7 Jahren ( Bestellungszeitraum der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ) verkürzt.
- Diese Feuerstättenschauen, die baurechtlichen Prüfungen und die Überwachung der Eigentümerpflichten sind dem Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
- Sie erhalten einen Feuerstättenbescheid, der festlegt, wann welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit regelmäßig an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister