Die Gebührenrechnung

Was die einzelnen Angaben zu bedeuten haben:


So lesen sie die Gebührenrechnung:

Anschrift der Liegenschaft, für die die Rechnung ausgestellt wurde

Rechnungsdatum

Rechnungsnummer (bitte bei Zahlung immer angeben)

Die Grundgebühr
wird für jedes Gebäude einmal jährlich erhoben. Darin sind sämtliche Arbeiten und Kosten enthalten, die für die Verwaltung notwendug sind, wie z. B. Mängelverwaltung, Rechnungsstellung un deren Bearbeitung, Telefon- und Bürokosten, Post, Statistik, Kehrbuchführung, Buchhaltung und die Feuerstättenschau.

Die Arbeitsgebühr
richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen jährlichen Bekehrungen pro Gebäude. Im Arbeitsbetrag sind die Zeiten und Kosten für die Unterlagen, Arbeitskontrollen, Kundengespräche und Beratungen, sowie die anteiligen Anmelde- und Anfahrzeiten enthalten.

Je nach angeschlossenen Feuerstätten
und deren Benutzung wird ein Schornstein/Abgasleitung einmal oder mehrmals im Jahr gereinigt bzw. überprüft. Gasschornsteine oder Abgasleitungenwerden je nach Bauart nur einmal im Jahr oder alle zwei Jahre auf freien Querschnitt, einwandfreie Funktion und Sicherheit überprüft und gegebenefalls gereinigt. Enthalten sind hier die gesamten Arbeiten und KOsten, die für die Reinigung/Überprüfung notwendig sind. Zu den Stockwerken zählen z. B. Keller, Dachgeschoss, sowie Dach bzw. Dachboden, wobei jede 2,50 m (Restlängen unter 1 m bleiben außer Ansatz) als Stockwerk gerechnet werden.

Die Verbindungsstücke/Rauchrohre
von Holz-, Koks oder Ölzentralheizungen werden einmal oder mehrmals im Jahr gereinigt. Der Betrag dafür richtet sich nach der Länge des Verbindungsstücks, wobei jeder angefangene Meter als voller Meter gerechnet wird.

Abgasweg-CO-Emissionsmessung:
Die Emissionsmessungen werden auf der Grundlage der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführt und die notwendigen Überprüfungen und Kohlenmonoxidmessungen an Gasfeuerstätten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Je nach der Bauart werden die Feuerstätten nur einmal oder alle zwei Jahre überprüft. In den Beträgen sind die Zeiten und Kosten für die notwendigen Unterlagen, Anmeldungen, Statistiken, Anfahrten, Messgeräteprüfungen, Datenverwaltung und die jeweilige Messzeit enthalten.