Die Gebührenrechnung
Was die einzelnen Angaben zu bedeuten haben:

So lesen sie die Gebührenrechnung:
Anschrift der Liegenschaft, für die die Rechnung
ausgestellt wurde
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer (bitte bei Zahlung immer angeben)
Die Grundgebühr
wird für jedes Gebäude einmal jährlich erhoben. Darin
sind sämtliche Arbeiten und Kosten enthalten, die für
die Verwaltung notwendug sind, wie z. B. Mängelverwaltung,
Rechnungsstellung un deren Bearbeitung, Telefon- und Bürokosten,
Post, Statistik, Kehrbuchführung, Buchhaltung und die Feuerstättenschau.
Die Arbeitsgebühr
richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen jährlichen Bekehrungen
pro Gebäude. Im Arbeitsbetrag sind die Zeiten und Kosten für
die Unterlagen, Arbeitskontrollen, Kundengespräche und Beratungen,
sowie die anteiligen Anmelde- und Anfahrzeiten enthalten.
Je nach angeschlossenen Feuerstätten
und deren Benutzung wird ein Schornstein/Abgasleitung einmal oder
mehrmals im Jahr gereinigt bzw. überprüft. Gasschornsteine
oder Abgasleitungenwerden je nach Bauart nur einmal im Jahr oder
alle zwei Jahre auf freien Querschnitt, einwandfreie Funktion und
Sicherheit überprüft und gegebenefalls gereinigt. Enthalten
sind hier die gesamten Arbeiten und KOsten, die für die Reinigung/Überprüfung
notwendig sind. Zu den Stockwerken zählen z. B. Keller, Dachgeschoss,
sowie Dach bzw. Dachboden, wobei jede 2,50 m (Restlängen unter
1 m bleiben außer Ansatz) als Stockwerk gerechnet werden.
Die Verbindungsstücke/Rauchrohre
von Holz-, Koks oder Ölzentralheizungen werden einmal oder
mehrmals im Jahr gereinigt. Der Betrag dafür richtet sich nach
der Länge des Verbindungsstücks, wobei jeder angefangene
Meter als voller Meter gerechnet wird.
Abgasweg-CO-Emissionsmessung:
Die Emissionsmessungen werden auf der Grundlage der 1. Verordnung
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführt
und die notwendigen Überprüfungen und Kohlenmonoxidmessungen
an Gasfeuerstätten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Je nach der Bauart werden die Feuerstätten nur einmal oder
alle zwei Jahre überprüft. In den Beträgen sind die
Zeiten und Kosten für die notwendigen Unterlagen, Anmeldungen,
Statistiken, Anfahrten, Messgeräteprüfungen, Datenverwaltung
und die jeweilige Messzeit enthalten.
|