Umweltschutz als eine unserer Hauptaufgaben

Umweltschutz und Ressourcenschonung:

Im Jahr 1971 erklärte die damalige Bundesregierung: "Wir sind der Überzeugung, dass Umweltpolitik den gleichen Rang hat, wie andere große öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel soziale Sicherheit, Bildung oder innere und äußere Sicherheit". Die politischen Grundprinzipien des Umweltschutzes beruhen auf der Verantwortung und der Gefahrenvorsorge für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden, nicht nur als Selbstzweck für den Einzelnen.

Dieser Erklärung folgte die Gesetzgebung. Am 15. 03. 1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und am 1.10.1974 die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft.

Zu unterscheiden sind zwei Verantwortungsebenen:

Verantwortungsebene des Staates

Verantwortungsebene des Betreibers


Verantwortungsebene des Staates

Seit 25 Jahren sind die zuständigen Behörden im Rahmen der Gefahrenvorsorge verpflichtet, die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu überwachen (§ 52 des BImSchG):

Schutz des Bürgers vor schädlichen Umwelteinflüssen

Einhaltung der Grenzwerte

Einhaltung der vorgegeben Fristen (periodische Kontrollen)

Erstellen eines Emissionskatasters


Verantwortungsebene des Betreibers

Feststellen des Anlagenzustandes auf erkennbare Mängel

Anlage nach eigener Sachkenntnis selbst beurteilen

Auftragserteilung zur Wartung


Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen

Über 13 Millionen Öl-, Gasfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland mit relativ niedrigen Quellhöhen tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei. Darüber hinaus werden durch diese Anlagen ca. 380 Millionen Tonnen CO2 an die Umwelt abgegeben.


Staatsentlastung durch Aufgabenübertragung

Zur flächendeckenden Überwachung dieser Anlagen wäre eine große Anzahl von Staatsbediensteten nötig. Deshalb haben die stattlichen Organe nach ausführlicher Diskussion in Politik, Verwaltung und den betroffenen Interessenverbänden dem Bezirksschornsteinfegermeister die Überwachung der Anforderung nach der 1. BImSchV übertragen.


Entscheidende Argumente dafür sind:

Schornsteinfeger sind kompetente Fachleute, die täglichen Umgang mit Feuerungsanlagen haben. Durch Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung sind sie stets auf dem neuesten Stand der Technik.

Bei der Beurteilung sind Schornsteinfeger neutral und unabhängig. Sie haben kein wirtschaftliches Interesse, Anlagen zu warten oder zu erneuern.

Die Bezirksschornsteinfegermeister arbeiten als staatlich beliehene Unternehmer und Dienstleister. Sie unterliegen nach dem Schornsteinfegergesetz der Dienstaufsicht der zuständigen Behörden.

Die Überwachung durch das Schornsteinfegerhandwerk erfüllt alle Grundsätze des Verbraucherschutzes.


Der Staat beschränkt sich auf:

Aufsicht über Bezirksschornsteinfegermeister/innen

Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei wiederholter Beanstandung einer Anlage.

Erstellung von Emissionskatastern aufgrund der von den Organisationen des Schornsteinfegerhandwerks (Innungen, Landesverbände, ZIV) zusammengefassten Messergebnisse.


Ohne neutrale Überwachung mehr Umweltbelastung

Würden ohne Überwachung durch die Schornsteinfeger die Abgasverluste aller Feuerungsanlagen nur um 1 Prozentpunkt höher gewesen sein als 1997 festgestellt, wären nahezu über 1.050 Millionen Liter Heizöl und über 550 Millionen m3 mehr Erdgas verbraucht worden. Das entspräche einer Kohlendioxydmenge von fast 4 Millionen Tonnen. Mit jedem zusätzlichen Prozentpunkt höheren Durchschnittverlustes würden sich die Werte entsprechend erhöhen.

Steigender Energieverbrauch und Umweltbelastung bei 1% mehr Abgasverlust mehr Umweltbelastung!


Vorteile der Messung durch Schornsteinfeger

Einsatz zugelassener und einwandfreier Messgeräte nach Vorgaben der 1. BImSchV (halbjährliche Überprüfung der Geräte durch Prüfstellen der Innungen, die wiederum von anerkannten Institutionen überwacht werden).

Fristgerechte Durchführung der Messungen nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung.

Aufzeichnung und Dokumentation der Messergebnisse und deren Weiterleitung an die zuständigen Behörden.

Schnelle Zusammenstellung aller Ergebnisse für das Emissionskataster aufgrund der guten Organisation.

Qualifikation der Schornsteinfeger durch regelmäßige flächendeckende Schulungen.

Kompetente Beratung über Feuerungsanlagen ohne wirtschaftliche Interessen.

Information des Betreibers über den aktuellen Stand der Umweltvorschriften und deren
Zielsetzungen.


Wirksamer Umweltschutz zu geringen Kosten

Die Logistik und die Infrastruktur der Schornsteinfegerbetriebe garantiert kurze Wege und
somit geringe Kosten.

Die Messung wird mit einer Sicherheitsprüfung (bei Gasfeuerungen mit der Messung des Kohlenmonoxydgehaltes) verbunden und führt bei Verringerung der Russbildung
(Ölfeuerung/Feststofffeuerung) zur Reduzierung der Kehrhäufigkeit und somit zu einer Kostenentlastung der Betreiber.

Energieeinsparung führt auch zur Reduzierung der Energiekosten und somit zum Vorteil der Kunden.