Umweltschutz als eine unserer Hauptaufgaben
Umweltschutz und Ressourcenschonung:
Im Jahr 1971 erklärte die damalige Bundesregierung:
"Wir sind der Überzeugung, dass Umweltpolitik den gleichen
Rang hat, wie andere große öffentliche Aufgaben, wie
zum Beispiel soziale Sicherheit, Bildung oder innere und äußere
Sicherheit". Die politischen Grundprinzipien des Umweltschutzes
beruhen auf der Verantwortung und der Gefahrenvorsorge für
Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen
geschützt werden, nicht nur als Selbstzweck für den Einzelnen.
Dieser Erklärung folgte die Gesetzgebung.
Am 15. 03. 1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
und am 1.10.1974 die erste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft.
Zu unterscheiden sind zwei Verantwortungsebenen:
Verantwortungsebene des Staates
Verantwortungsebene des Betreibers
Verantwortungsebene des Staates
Seit 25 Jahren sind die zuständigen Behörden
im Rahmen der Gefahrenvorsorge verpflichtet, die Einhaltung der
Umweltschutzbestimmungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) zu überwachen (§ 52 des BImSchG):
Schutz des Bürgers vor schädlichen Umwelteinflüssen
Einhaltung der Grenzwerte
Einhaltung der vorgegeben Fristen (periodische Kontrollen)
Erstellen eines Emissionskatasters
Verantwortungsebene des Betreibers
Feststellen des Anlagenzustandes auf erkennbare Mängel
Anlage nach eigener Sachkenntnis selbst beurteilen
Auftragserteilung zur Wartung
Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen
Über 13 Millionen Öl-, Gasfeuerungsanlagen
und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland mit
relativ niedrigen Quellhöhen tragen erheblich zur Luftverschmutzung
bei. Darüber hinaus werden durch diese Anlagen ca. 380 Millionen
Tonnen CO2 an die Umwelt abgegeben.
Staatsentlastung durch Aufgabenübertragung
Zur flächendeckenden Überwachung
dieser Anlagen wäre eine große Anzahl von Staatsbediensteten
nötig. Deshalb haben die stattlichen Organe nach ausführlicher
Diskussion in Politik, Verwaltung und den betroffenen Interessenverbänden
dem Bezirksschornsteinfegermeister die Überwachung der Anforderung
nach der 1. BImSchV übertragen.
Entscheidende Argumente dafür sind:
Schornsteinfeger sind kompetente Fachleute, die täglichen Umgang
mit Feuerungsanlagen haben. Durch Ausbildung und regelmäßige
Weiterbildung sind sie stets auf dem neuesten Stand der Technik.
Bei der Beurteilung sind Schornsteinfeger neutral und unabhängig.
Sie haben kein wirtschaftliches Interesse, Anlagen zu warten oder
zu erneuern.
Die Bezirksschornsteinfegermeister arbeiten als staatlich beliehene
Unternehmer und Dienstleister. Sie unterliegen nach dem Schornsteinfegergesetz
der Dienstaufsicht der zuständigen Behörden.
Die Überwachung durch das Schornsteinfegerhandwerk erfüllt
alle Grundsätze des Verbraucherschutzes.
Der Staat beschränkt sich auf:
Aufsicht über Bezirksschornsteinfegermeister/innen
Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei wiederholter Beanstandung
einer Anlage.
Erstellung von Emissionskatastern aufgrund der von den Organisationen
des Schornsteinfegerhandwerks (Innungen, Landesverbände, ZIV)
zusammengefassten Messergebnisse.
Ohne neutrale Überwachung mehr Umweltbelastung
Würden ohne Überwachung durch die
Schornsteinfeger die Abgasverluste aller Feuerungsanlagen nur um
1 Prozentpunkt höher gewesen sein als 1997 festgestellt, wären
nahezu über 1.050 Millionen Liter Heizöl und über
550 Millionen m3 mehr Erdgas verbraucht worden. Das entspräche
einer Kohlendioxydmenge von fast 4 Millionen Tonnen. Mit jedem zusätzlichen
Prozentpunkt höheren Durchschnittverlustes würden sich
die Werte entsprechend erhöhen.
Steigender Energieverbrauch und Umweltbelastung
bei 1% mehr Abgasverlust mehr Umweltbelastung!
Vorteile der Messung durch Schornsteinfeger
Einsatz zugelassener und einwandfreier Messgeräte nach Vorgaben
der 1. BImSchV (halbjährliche Überprüfung der Geräte
durch Prüfstellen der Innungen, die wiederum von anerkannten
Institutionen überwacht werden).
Fristgerechte Durchführung der Messungen nach vorheriger rechtzeitiger
Anmeldung.
Aufzeichnung und Dokumentation der Messergebnisse und deren Weiterleitung
an die zuständigen Behörden.
Schnelle Zusammenstellung aller Ergebnisse für das Emissionskataster
aufgrund der guten Organisation.
Qualifikation der Schornsteinfeger durch regelmäßige
flächendeckende Schulungen.
Kompetente Beratung über Feuerungsanlagen ohne wirtschaftliche
Interessen.
Information des Betreibers über den aktuellen Stand der Umweltvorschriften
und deren
Zielsetzungen.
Wirksamer Umweltschutz zu geringen Kosten
Die Logistik und die Infrastruktur der Schornsteinfegerbetriebe
garantiert kurze Wege und
somit geringe Kosten.
Die Messung wird mit einer Sicherheitsprüfung (bei Gasfeuerungen
mit der Messung des Kohlenmonoxydgehaltes) verbunden und führt
bei Verringerung der Russbildung
(Ölfeuerung/Feststofffeuerung) zur Reduzierung der Kehrhäufigkeit
und somit zu einer Kostenentlastung der Betreiber.
Energieeinsparung führt auch zur Reduzierung der Energiekosten
und somit zum Vorteil der Kunden.
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